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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Wurde über die Frage, ob sich der Bf im aktiven Dienstverhältnis oder in zeitlichen Ruhestand befindet, mit dem Bescheid, mit dem der Bf in den zeitlichen Ruhestand versetzt wurde, entschieden, so kann diese Frage nicht zum Gegenstand eines gesonderten Feststellungsbescheides gemacht werden.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1983120093.X01Im RIS seit
22.03.2005