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DienstrechtNorm
B-VG Art18 Abs2Rechtssatz
Der VwGH teilt die Rechtsansicht des VfGH (Hinweis E VfGH 26.2.1983, B 450/79), wonach eine Präsidialverfügung. in der die Teilnahme an einer Veranstaltung im Rahmen der Vortragsreihen und Aussprachen für Richter für die Richter der 1. und 2. Standesgruppe zur Dienstpflicht erklärt wurde, keine Verwaltungsverordnung darstellt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1983120057.X02Im RIS seit
22.03.2005Zuletzt aktualisiert am
02.05.2024