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DienstrechtNorm
AVG §56 implizitRechtssatz
Wurde dem Richter keine Weisung über seine Dienstpflicht im Rahmen der Justizverwaltung (hier: Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung) erteilt, so besteht auch kein Interesse an der Erlassung eines diesbezüglichen Feststellungsbescheides der Dienstbehörde, weshalb ein darauf gerichteter Antrag von dieser zurückzuweisen ist.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1983120057.X01Im RIS seit
22.03.2005Zuletzt aktualisiert am
02.05.2024