RS Vwgh 1984/5/2 81/11/0043

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Veröffentlicht am 02.05.1984
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Index

L92708 Jugendwohlfahrt Kinderheim Vorarlberg
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §140 Abs3;
JugendfürsorgeG Vlbg 1959 §21 Abs1;
  1. ABGB § 140 heute
  2. ABGB § 140 gültig ab 01.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013
  3. ABGB § 140 gültig von 01.07.1989 bis 31.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 162/1989

Rechtssatz

Da die Kostenersatzpflicht den Angehörigen gemäß § 21 Abs 1 JFG lediglich im Rahmen ihrer Unterhaltspflicht besteht, mindert sich ihre Pflicht zum Kostenersatz insoweit, als der Minderjährige (unter anderem) selbsterhaltungsfähig ist.Da die Kostenersatzpflicht den Angehörigen gemäß Paragraph 21, Absatz eins, JFG lediglich im Rahmen ihrer Unterhaltspflicht besteht, mindert sich ihre Pflicht zum Kostenersatz insoweit, als der Minderjährige (unter anderem) selbsterhaltungsfähig ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1984:1981110043.X01

Im RIS seit

27.04.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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