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L82000 BauordnungNorm
AVG §66 Abs4;Rechtssatz
Ausführungen zur Frage, ob eine von der Berufungsbehörde nicht übernommene Bescheidauflage im fortgesetzten Verfahren - nach Behebung des Berufungsbescheides durch die Aufsichtsbehörde - Gegenstand des neuerlichen Berufungsbescheides sein kann.
Schlagworte
Verhältnis zu anderen Materien und Normen Gemeinderecht Vorstellung Bindung an die Rechtsanschauung der Vorstellungsbehörde Ersatzbescheid Rechtsnatur und Rechtswirkung der Berufungsentscheidung Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Berufungsverfahren BauRallg11/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1983060241.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
29.04.2013