Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 83/14/0221 Fortgesetztes Verfahren: 85/14/0142 E 10. Februar 1987;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 82/14/0036 E 14. Dezember 1982 RS 1Stammrechtssatz
Die Verpflichtung auf Gewährung von Parteiengehör vor einer Aufhebung durch die Oberbehörde nach § 299 BAO besteht nur, wenn ein neuer Sachverhalt angenommen oder neue Beweise aufgenommen wurden (Hinweis E 25.3.1981, 747/79 und E 29.9.1982, 82/13/0127).Die Verpflichtung auf Gewährung von Parteiengehör vor einer Aufhebung durch die Oberbehörde nach Paragraph 299, BAO besteht nur, wenn ein neuer Sachverhalt angenommen oder neue Beweise aufgenommen wurden (Hinweis E 25.3.1981, 747/79 und E 29.9.1982, 82/13/0127).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1983140212.X01Im RIS seit
08.05.1984Zuletzt aktualisiert am
22.10.2015