RS Vwgh 1984/5/8 83/14/0155

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Veröffentlicht am 08.05.1984
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Rechtssatz

Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH können Verträge zwischen nahen Angehörigen für den Bereich des Steuerrechts nur Anerkennung finden, wenn sie

  1. 1)Ziffer eins
    nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen
  2. 2)Ziffer 2
    eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben,
                  3)              auch zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen werden würden (Hinweis 18.5.1977, 346/77, VwSlg 5139 F/1977).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1984:1983140155.X01

Im RIS seit

08.05.1984
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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