Index
90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §4 Abs1 lita;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1477/75 E 20. Dezember 1976 RS 2 (hier: Streifung eines Kfz wodurch der Aussenspiegel des vorbeifahrenden Fahrzeuges beschädigt wurde)Stammrechtssatz
Ein Verkehrsunfall ist ein plötzliches, mit dem Straßenverkehr ursächlich zusammenhängendes Ereignis, welches sich auf Straßen mit öffentlichem Verkehr zuträgt und einen Personen- oder Sachschaden zur Folge hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1984030080.X01Im RIS seit
01.07.2004