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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §84 Abs3;Beachte
Besprechung in: ZVR 11/1985, S 327 von georg Gaisbauer;Rechtssatz
Bei Vorliegen der im § 84 Abs 3 genannten Voraussetzungen liegt es nicht im Ermessen der Behörde eine Ausnahmebewilligung zu erteilen, sondern ist diese hiezu verpflichtet (Hinweis E 19.2.1982, 81/02/0280).Bei Vorliegen der im Paragraph 84, Absatz 3, genannten Voraussetzungen liegt es nicht im Ermessen der Behörde eine Ausnahmebewilligung zu erteilen, sondern ist diese hiezu verpflichtet (Hinweis E 19.2.1982, 81/02/0280).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1983030120.X01Im RIS seit
28.05.2004