RS Vwgh 1984/5/15 83/05/0180

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.05.1984
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 83/05/0181

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2942/79 B VS 17. Dezember 1980 VwSlg 10327 A/1980 RS 2

Stammrechtssatz

Die Weiterleitung eines Bescheides, welcher dem durch einen Rechtsanwalt vertretenen Bf auf Grund einer diesbezüglichen Zustellverfügung der Behörde persönlich zugekommen ist, an seinen Vertreter führt nicht zur "Erlassung" des Bescheides.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1984:1983050180.X01

Im RIS seit

11.08.2004

Zuletzt aktualisiert am

01.06.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten