RS Vwgh 1984/5/17 83/15/0115

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Veröffentlicht am 17.05.1984
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Die Schuldhaftigkeit iSd § 9 Abs 1 BAO erfaßt jede Form des Verschuldens und damit auch die leichte Fahrlässigkeit.Die Schuldhaftigkeit iSd Paragraph 9, Absatz eins, BAO erfaßt jede Form des Verschuldens und damit auch die leichte Fahrlässigkeit.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1984:1983150115.X02

Im RIS seit

17.05.1984

Zuletzt aktualisiert am

19.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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