RS Vwgh 1984/5/17 81/08/0007

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Veröffentlicht am 17.05.1984
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Sozialversicherung - ASVG - AlVG
60/03 Kollektives Arbeitsrecht

Rechtssatz

Wenn eine Bestimmung mit einer anderen so zusammenhängt, daß sie nicht ohne die andere eingeräumt worden wäre, darf nicht eine einzelne singuläre Vertragsbestimmung, sondern müssen alle zusammenhängenden Bestimmungen der Einzelvereinbarung mit dem Gesetz, dem Kollektivvertrag oder der Betriebsvereinbarung verglichen werden, um die Frage der Günstigkeit zu lösen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1984:1981080007.X04

Im RIS seit

31.03.2004

Zuletzt aktualisiert am

20.04.2023
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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