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Sozialversicherung - ASVG - AlVGRechtssatz
Wenn eine Bestimmung mit einer anderen so zusammenhängt, daß sie nicht ohne die andere eingeräumt worden wäre, darf nicht eine einzelne singuläre Vertragsbestimmung, sondern müssen alle zusammenhängenden Bestimmungen der Einzelvereinbarung mit dem Gesetz, dem Kollektivvertrag oder der Betriebsvereinbarung verglichen werden, um die Frage der Günstigkeit zu lösen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1981080007.X04Im RIS seit
31.03.2004Zuletzt aktualisiert am
20.04.2023