RS Vwgh 1984/5/21 84/10/0044

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Veröffentlicht am 21.05.1984
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Das durch die Berufungsbehörde selbst vorgenommene Ermittlungsverfahren kann nur zur Prüfung dienen, ob die einem Beschuldigten durch das Straferkenntnis der Behörde erster Instanz angelastete Tat von diesem begangen wurde oder nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1984:1984100044.X02

Im RIS seit

19.01.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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