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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §66 Abs1;Rechtssatz
Das durch die Berufungsbehörde selbst vorgenommene Ermittlungsverfahren kann nur zur Prüfung dienen, ob die einem Beschuldigten durch das Straferkenntnis der Behörde erster Instanz angelastete Tat von diesem begangen wurde oder nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1984100044.X02Im RIS seit
19.01.2005