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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
LMG 1975 §7 Abs1 litb;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 82/10/0116 E 21. Mai 1984 RS 1Stammrechtssatz
Wird dem Beschuldigten (Bfr) nicht der Vorwurf gemacht, dass er das Bereithalten der Ware zum Verkauf zu verantworten habe, so mangelt es dem Spruch des angefochtenen Bescheides an einem normativen Abspruch über ein dem Bfr konkret zur Last gelegtes Verhalten, das den Tatbestand des § 74 Abs 2 Z 1 iVm § 7 Abs 1 lit b LMG 1975 subsumiert werden könnte und wird gegen § 44 a lit b VStG 1950 verstoßen.Wird dem Beschuldigten (Bfr) nicht der Vorwurf gemacht, dass er das Bereithalten der Ware zum Verkauf zu verantworten habe, so mangelt es dem Spruch des angefochtenen Bescheides an einem normativen Abspruch über ein dem Bfr konkret zur Last gelegtes Verhalten, das den Tatbestand des Paragraph 74, Absatz 2, Ziffer eins, in Verbindung mit Paragraph 7, Absatz eins, Litera b, LMG 1975 subsumiert werden könnte und wird gegen Paragraph 44, a Litera b, VStG 1950 verstoßen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1982100170.X01Im RIS seit
25.10.2004