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50/01 GewerbeordnungNorm
GelVerkG §1 idF 1981/486;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 82/04/0066 E 22. Mai 1984 VwSlg 11445 A/1984 RS 4Stammrechtssatz
Aus der Entwicklung der Einwohnerzahl allein können relevante Schlüsse zur Ermittlung des Bedarfes nicht gezogen werden. Dementsprechend stellt die bestehende Gesetzeslage keinen unmittelbaren Bezug zur Entwicklung der Einwohnerzahl her, sondern ordnet lediglich eine Bedachtnahme auf diesen Umstand an.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1982040067.X04Im RIS seit
26.05.2004