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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §109 Abs1 litb;Rechtssatz
Eine einzige strafbare Handlung, die im auffallendem Gegensatz zu dem sonstigen jahrelangen Verhalten eines Fahrlehrers steht, kann sein gesamtes Charakterbild so verändern, dass gesagt werden kann, dass die bis dahin nie in Zweifel gezogene Vertrauenswürdigkeit nicht mehr vorhanden ist (Hinweis E 21.3.1980, 3139/78).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1983110168.X04Im RIS seit
04.02.2005Zuletzt aktualisiert am
31.05.2010