Index
90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §109 Abs1 litb;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1751/70 E 31. Jänner 1972 RS 1Stammrechtssatz
Vertrauenswürdigkeit im Sinne des § 109 Abs 1 lit b wird dann vorliegen, wenn eine Person nach ihrer gesamten Geisteshaltung und Sinnesart ein Persönlichkeitsbild vermittelt, das die bei Berücksichtigung aller für das Gemeinschaftsleben belangreichen Richtungen in sie gesetzte Vertrauen zu rechtfertigen vermag.Vertrauenswürdigkeit im Sinne des Paragraph 109, Absatz eins, Litera b, wird dann vorliegen, wenn eine Person nach ihrer gesamten Geisteshaltung und Sinnesart ein Persönlichkeitsbild vermittelt, das die bei Berücksichtigung aller für das Gemeinschaftsleben belangreichen Richtungen in sie gesetzte Vertrauen zu rechtfertigen vermag.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1983110168.X03Im RIS seit
04.02.2005Zuletzt aktualisiert am
31.05.2010