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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §109 Abs1 litb;Rechtssatz
Ist die Vertrauenswürdigkeit des Besitzers einer Fahrlehrerberechtigung nicht mehr gegeben, so kommt nur deren (endgültige) Entziehung in Betracht, wobei jedoch diese Maßnahme nicht ausschließt, dass von derselben Person später wieder eine Fahrlehrerberechtigung erworben werden kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1983110168.X01Im RIS seit
04.02.2005Zuletzt aktualisiert am
31.05.2010