RS Vwgh 2007/7/31 2006/05/0089

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 31.07.2007
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
19/05 Menschenrechte

Norm

MRK Art6;
VwGG §39 Abs2 Z6;

Rechtssatz

Wie Frowein - Peukert, Europäische Menschenrechtskonvention2, Seite 195 mit Bezugnahme auf die Judikatur des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte ausführen, zählt ein Verfahren über die Zulässigkeit eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens zu den Angelegenheiten, auf die Art. 6 MRK nicht anwendbar ist (vgl. das Urteil vom 8. Mai 1978, Nr. 7761/77, u. a.). Diese Rechtsprechung gilt auch für Verfahren über Anträge auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (vgl. das in Frowein - Peukert zitierte Urteil vom 9. Jänner 1991, E 27453/90).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006050089.X03

Im RIS seit

24.08.2007

Zuletzt aktualisiert am

17.02.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten