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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §303 Abs4;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2612/50 E 15. Dezember 1952 VwSlg 689 F/1952 RS 1Stammrechtssatz
Für die Berechtigung der Behörde, ein abgeschlossenes Besteuerungverfahren wegen Aufdeckung von Fehlern anläßlich einer Betriebsprüfung wieder aufzunehmen, ist es belanglos, ob das Finanzamt diese Fehler im ursprünglichen Verfahren hätte vermeiden können.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1983150109.X01Im RIS seit
24.05.1984