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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §46 Abs3;Rechtssatz
Das Begehren, das an die belangte Behörde gestellte Wiedereinsetzungsansuchen als an den VwGH gerichtet in dem Sinn anzusehen, dass es mit dem Zeitpunkt seiner Einbringung bei der unzuständigen Behörde als beim VwGH eingebracht gelten solle, findet im Gesetz keine Stütze.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1984170071.X01Im RIS seit
26.04.2005