RS Vwgh 1984/5/25 84/17/0027

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Veröffentlicht am 25.05.1984
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
37/01 Geldrecht Währungsrecht

Norm

DevG §14 Abs1;
StAmG §13;
  1. StAmG § 13 gültig von 01.07.1983 bis 31.12.2006 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 113/2006

Rechtssatz

Ausführungen zur Fristsetzung für die gebotene Rückabwicklung des nichtigen Kreditgeschäftes, falls auch nachträglich die erforderliche devisenrechtliche Bewilligung von der Österreichischen Nationalbank nicht erteilt wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1984:1984170027.X01

Im RIS seit

25.05.1984
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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