RS Vwgh 1984/6/13 83/01/0290

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Veröffentlicht am 13.06.1984
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20/09 Internationales Privatrecht

Rechtssatz

Das Personalstatut nach § 9 Abs 1 IPRG bei Mehrstaatern, die auch die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, ist österreichisches Recht (auch im Bereich des Namensrechtes).Das Personalstatut nach Paragraph 9, Absatz eins, IPRG bei Mehrstaatern, die auch die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, ist österreichisches Recht (auch im Bereich des Namensrechtes).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1984:1983010290.X02

Im RIS seit

26.04.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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