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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §4 Abs1 lita;Rechtssatz
Ein ursächlicher Zusammenhang für den Begegnenden ist nicht schon dann gegeben, wenn ein entgegenkommender Fahrzeuglenker meint, ausweichen zu müssen, auch wenn hiefür kein Grund vorliegt, dadurch von der Fahrbahn abkommt und in der Folge sein Fahrzeug beschädigt (Hinweis E 4.3.1983, 81/02/0253).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1982030202.X01Im RIS seit
13.06.1984