RS Vwgh Beschluss 2007/7/31 2005/05/0226

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 31.07.2007
beobachten
merken

Rechtssatz

Die Beschwerdeverfahren werden bis zur Vorabentscheidung durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften, welcher zu den hg. Beschwerden Zlen. 2004/05/0274-11, 2007/05/0012, mit Beschluss vom heutigen Tage angerufen worden war, ausgesetzt.

Im RIS seit

06.11.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten