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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §31;Rechtssatz
Die für die Frage der Tatbestandsverwirklichung wesentlichen Gegebenheiten eines Tatortes müssen auch dann Gegenstand einer tauglichen Verfolgungshandlung sein, wenn die Kenntnis dieser Gegebenheiten beim Bfr vorausgesetzt werden kann, weil sonst die Anforderungen in eine Verfolgungshandlung davon abhängig wären, welche Tatbestandsmerkmale beim Beschuldigten als bekannt vorausgesetzt werden dürfen. Anhaltspunkte für die Richtigkeit einer solchen Auffassung können dem Gesetz nicht entnommen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1984020126.X01Im RIS seit
18.06.2004