RS Vwgh 2007/7/31 2006/02/0237

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Veröffentlicht am 31.07.2007
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Index

60/02 Arbeitnehmerschutz

Norm

ASchG 1994 §118 Abs3;
ASchG 1994 §130 Abs5 Z1;
BArbSchV 1994 §7;
BArbSchV 1994 §87 Abs3;

Rechtssatz

Eine Besichtigung der Baustelle 14 Tage vorher, somit "im Vorfeld", ist vollkommen ungeeignet zur Feststellung und Absicherung von Gefahrenstellen zu Beginn und während der Arbeitsausführung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006020237.X04

Im RIS seit

31.08.2007

Zuletzt aktualisiert am

23.06.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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