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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §42 Abs2 lita;Rechtssatz
Wurden Maßnahmen iS des § 31 Abs 3 WRG nicht von der zuständigen Behörde angeordnet, so ist eine Kostenvorschreibung nach dieser Gesetzesstelle nicht vorzunehmen. (Hinweis auf E vom 28.4.1980, 0369/80)Wurden Maßnahmen iS des Paragraph 31, Absatz 3, WRG nicht von der zuständigen Behörde angeordnet, so ist eine Kostenvorschreibung nach dieser Gesetzesstelle nicht vorzunehmen. (Hinweis auf E vom 28.4.1980, 0369/80)
Schlagworte
Ermessen Vorstellungsbehörde (B-VG Art119a Abs5)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1984070114.X02Im RIS seit
03.11.2004Zuletzt aktualisiert am
24.06.2013