Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §13 Abs3;Rechtssatz
Enthält ein erstinstanzlicher Bescheid eine Rechtsmittelbelehrung über das Erfordernis eines begründeten Rechtsmittelantrages, liegt bei Fehlen eines solchen Antrages ein Formgebrechen iSd §§ 13 Abs 3 und 61 Abs 5 AVG nicht vor. Eine nicht begründete Berufung ist daher ohne weiteres Verfahren zurückzuweisen.Enthält ein erstinstanzlicher Bescheid eine Rechtsmittelbelehrung über das Erfordernis eines begründeten Rechtsmittelantrages, liegt bei Fehlen eines solchen Antrages ein Formgebrechen iSd Paragraphen 13, Absatz 3 und 61 Absatz 5, AVG nicht vor. Eine nicht begründete Berufung ist daher ohne weiteres Verfahren zurückzuweisen.
Schlagworte
Verbesserungsauftrag Ausschluß Berufungsverfahren Fehlen des begründeten RechtsmittelantragesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1984050099.X01Im RIS seit
09.09.2004