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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §24 Abs1;Rechtssatz
Die Nachreichung der nicht den vollständigen und bestimmenden Inhalt des Beschwerdeschriftsatzes aufweisenden weiteren vorgelegten Schriftsätze kann keinesfalls als Befolgung des Mängelbehebungsauftrages angesehen werden. (Hinweis auf E vom 24.6.1983, 83/04/0089)
Schlagworte
MängelbehebungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1984040082.X01Im RIS seit
09.07.2004Zuletzt aktualisiert am
02.03.2009