RS Vwgh 2007/7/31 2007/02/0181

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Veröffentlicht am 31.07.2007
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001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §28 Abs1 Z4;
VwGG §34 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Aus dem Vorbringen des Bf, er erachte sich in seinem subjektivöffentlichen Recht auf Einhaltung der Zuständigkeitsvorschriften verletzt, ist nicht erschließbar, dass die Zuständigkeit der belBeh bezweifelt wird.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONIndividuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2007020181.X01

Im RIS seit

16.10.2007

Zuletzt aktualisiert am

12.03.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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