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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
VwGG §28 Abs1 Z4;Rechtssatz
Aus dem Vorbringen des Bf, er erachte sich in seinem subjektivöffentlichen Recht auf Einhaltung der Zuständigkeitsvorschriften verletzt, ist nicht erschließbar, dass die Zuständigkeit der belBeh bezweifelt wird.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONIndividuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2007020181.X01Im RIS seit
16.10.2007Zuletzt aktualisiert am
12.03.2009