Index
63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §86 Abs1;Rechtssatz
Nicht jede Überschreitung des zu erwartenden Arbeitserfolges ist eine erhebliche, sonst wäre diese Beifügung überflüssig. Der Begriff "erheblich" gehört zu der Kategorie der unbestimmten Rechtsbegriffe, doch gestattet er eine Sinnermittlung im Wege der Auslegung im Einzelfall.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1983090205.X01Im RIS seit
15.11.2004