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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ZustG §7;Rechtssatz
Für die Heilung eines Zustellmangels ist erforderlich, dass das Schriftstück dem Empfänger tatsächlich zukommt, weshalb die bloße Kenntnisnahme vom Inhalt des zuzustellenden Schriftstückes, einen unterlaufenen Zustellmangels nicht heilt (Hinweis E 6.9.1977, 1423/76, E 17.4.1978, 0017/77).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:8302A0555.X02Im RIS seit
12.05.2004Zuletzt aktualisiert am
14.08.2015