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33 BewertungsrechtBeachte
Vorgeschichte: 3137/79 E 24. Mai 1982;Rechtssatz
Eine die freie Veräußerung von Gesellschaftsanteilen an einer GmbH an die Zustimmung der Gesellschaft bindende Bestimmung im Gesellschaftsvertrag rechtfertigt im Hinblick auf § 10 Abs 2 BewG dann keine Minderung des aus Verkäufen abgeleiteten gemeinen Wertes von Gesellschaftsanteilen, wenn die Verfügungsbeschränkung von den betroffenen Gesellschaftern selbst beschlossen wurde und von ihnen auch jederzeit wiederum aufgehoben werden kann (Im Beschwerdefall stellte allerdings die seit 1919 im Gesellschaftsvertrag enthaltene, ungeachtet der Person bestehende Verfügungsbeschränkung für die zwei ihre Anteile veräußernden Minderheitsgesellschafterinnen eine zur objektiven Beschaffenheit der Anteile zählende Eigenschaft und nicht bei der Bewertung nicht zu berücksichtigende "persönliche Verhältnisse" iSd § 10 Abs 2 BewG und § 10 Abs 3 BewG dar).Eine die freie Veräußerung von Gesellschaftsanteilen an einer GmbH an die Zustimmung der Gesellschaft bindende Bestimmung im Gesellschaftsvertrag rechtfertigt im Hinblick auf Paragraph 10, Absatz 2, BewG dann keine Minderung des aus Verkäufen abgeleiteten gemeinen Wertes von Gesellschaftsanteilen, wenn die Verfügungsbeschränkung von den betroffenen Gesellschaftern selbst beschlossen wurde und von ihnen auch jederzeit wiederum aufgehoben werden kann (Im Beschwerdefall stellte allerdings die seit 1919 im Gesellschaftsvertrag enthaltene, ungeachtet der Person bestehende Verfügungsbeschränkung für die zwei ihre Anteile veräußernden Minderheitsgesellschafterinnen eine zur objektiven Beschaffenheit der Anteile zählende Eigenschaft und nicht bei der Bewertung nicht zu berücksichtigende "persönliche Verhältnisse" iSd Paragraph 10, Absatz 2, BewG und Paragraph 10, Absatz 3, BewG dar).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1982170169.X01Im RIS seit
14.01.2002Zuletzt aktualisiert am
14.03.2012