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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §4 Abs1 lita;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass die Behörde hinsichtlich der subjektiven Voraussetzung einer Übertretung nach § 4 Abs 1 lit a und § 4 Abs 5 StVO, nämlich des Wissens oder fahrlässigen Nichtwissens vom Eintritt eines Sachschadens, ihren Erwägungen über die Wahrnehmbarkeit des Anstoßgeräusches einen mangelhaft ermittelten Sachverhalt zugrunde gelegt hat.Ausführungen dazu, dass die Behörde hinsichtlich der subjektiven Voraussetzung einer Übertretung nach Paragraph 4, Absatz eins, Litera a und Paragraph 4, Absatz 5, StVO, nämlich des Wissens oder fahrlässigen Nichtwissens vom Eintritt eines Sachschadens, ihren Erwägungen über die Wahrnehmbarkeit des Anstoßgeräusches einen mangelhaft ermittelten Sachverhalt zugrunde gelegt hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1982020002.X01Im RIS seit
16.04.2004