Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Die Frage der Vergleichsmöglichkeit der Geschwindigkeit einander überholender Fahrzeuge ist ein wesentlicher Bestandteil der Sachverhaltsermittlung beim Tatbestand der Geschwindigkeitsüberschreitung. (Hinweis auf E vom 27.6.1980, 2851/78).
Schlagworte
Beweismittel Zeugenbeweis Zeugenaussagen von Amtspersonen Feststellen der Geschwindigkeit freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:8402A0010.X04Im RIS seit
21.06.2004