RS Vwgh 2007/7/31 2006/05/0221

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Veröffentlicht am 31.07.2007
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
14/01 Verwaltungsorganisation
40/01 Verwaltungsverfahren
83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

UVPG 2000 §3 Abs2;
UVPG 2000 Anh1 Spalte2 Z19 Anm4;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Bei der im Beschwerdefall gebotenen, von den Baubehörden vorzunehmenden Prüfung der Frage, ob ein Infrastrukturprojekt "Einkaufszentrum" im Sinne des Anhanges 1 zum UVP-G 2000 vorliegt (Näheres im Erkenntnis), waren auf Grund des schon in der Berufung der Beschwerdeführer konkretisierten Vorbringens nicht nur die in der Anmerkung 4) zu Z 19 angeführten Kriterien für die Annahme des (Nicht-)Vorliegens eines UVP-pflichtigen Einkaufszentrums zu beachten, vielmehr waren auch die Kumulationsbestimmungen des § 3 Abs. 2 UVP-G 2000 zu berücksichtigen (vgl. hiezu auch Altenburger/Wojnar, Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz, Praxiskommentar, Rz 584, Seite 171).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006050221.X04

Im RIS seit

22.08.2007

Zuletzt aktualisiert am

14.02.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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