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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
UVPG 2000 §3 Abs2;Rechtssatz
Bei der im Beschwerdefall gebotenen, von den Baubehörden vorzunehmenden Prüfung der Frage, ob ein Infrastrukturprojekt "Einkaufszentrum" im Sinne des Anhanges 1 zum UVP-G 2000 vorliegt (Näheres im Erkenntnis), waren auf Grund des schon in der Berufung der Beschwerdeführer konkretisierten Vorbringens nicht nur die in der Anmerkung 4) zu Z 19 angeführten Kriterien für die Annahme des (Nicht-)Vorliegens eines UVP-pflichtigen Einkaufszentrums zu beachten, vielmehr waren auch die Kumulationsbestimmungen des § 3 Abs. 2 UVP-G 2000 zu berücksichtigen (vgl. hiezu auch Altenburger/Wojnar, Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz, Praxiskommentar, Rz 584, Seite 171).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006050221.X04Im RIS seit
22.08.2007Zuletzt aktualisiert am
14.02.2013