RS Vwgh 1984/7/19 84/10/0147

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Veröffentlicht am 19.07.1984
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40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0492/63 E 2. Juli 1964 VwSlg 6396 A/1964 RS 1

Stammrechtssatz

Dem Rechtsfreunde eines am Verfahren Beteiligten bzw Beschuldigten kommt bei der Zeugeneinvernahme im Verwaltungsverfahren (Strafverfahren) ein Fragerecht nicht zu.

Schlagworte

Beweise Fragerecht und Gegenüberstellung Parteiengehör Unmittelbarkeit Teilnahme an Beweisaufnahmen Beweismittel Zeugenbeweis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1984:1984100147.X03

Im RIS seit

19.07.1984

Zuletzt aktualisiert am

26.01.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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