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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §5;Rechtssatz
Ein erstmals durch die Berufungsbehörde getroffener Ausspruch gemäß § 53 Abs 2 WeinG 1961 verstößt gegen das Verbot der reformatio in peius.Ein erstmals durch die Berufungsbehörde getroffener Ausspruch gemäß Paragraph 53, Absatz 2, WeinG 1961 verstößt gegen das Verbot der reformatio in peius.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1984100076.X01Im RIS seit
10.09.1984