RS Vwgh 1984/9/10 84/10/0076

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Veröffentlicht am 10.09.1984
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
80/03 Weinrecht

Norm

VStG §5;
WeinG 1961 §53 Abs2;

Rechtssatz

Ein erstmals durch die Berufungsbehörde getroffener Ausspruch gemäß § 53 Abs 2 WeinG 1961 verstößt gegen das Verbot der reformatio in peius.Ein erstmals durch die Berufungsbehörde getroffener Ausspruch gemäß Paragraph 53, Absatz 2, WeinG 1961 verstößt gegen das Verbot der reformatio in peius.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1984:1984100076.X01

Im RIS seit

10.09.1984
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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