RS Vwgh 1984/9/10 84/10/0061

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Veröffentlicht am 10.09.1984
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82/05 Lebensmittelrecht

Rechtssatz

Auf den Hinweis in der Gegenschrift, das in Verkehrbringen als Verzehrprodukt sei im Hinblick auf nicht zugelassene gesundheitsbezogene Angaben berechtigt gewesen, war vom VwGH nicht einzugehen, da dieser Untersagungsgrund der Begründung des angefocht Bescheides zufolge diesen nicht trägt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1984:1984100061.X02

Im RIS seit

23.02.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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