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82/05 LebensmittelrechtNorm
LMG 1975 §18 Abs2;Rechtssatz
Auf den Hinweis in der Gegenschrift, das in Verkehrbringen als Verzehrprodukt sei im Hinblick auf nicht zugelassene gesundheitsbezogene Angaben berechtigt gewesen, war vom VwGH nicht einzugehen, da dieser Untersagungsgrund der Begründung des angefocht Bescheides zufolge diesen nicht trägt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1984100061.X02Im RIS seit
23.02.2005