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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
StVO 1960 §48;Rechtssatz
Eine auf Grund einer Zusatztafel bestehende Ausnahmeregelung ist nur dann von Bedeutung, wenn sich ein Beschuldigter darauf beruft, diese würde für ihn gelten oder dieser Umstand nach der Aktenlage offenkundig ist. Nur dann ist dem Beschuldigten das diesbezügliche Sachverhaltselement im Rahmen einer Verfolgungshandlung vorzuhalten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1983020549.X01Im RIS seit
12.05.2004