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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
KFG 1967 §102 Abs1;Rechtssatz
Bei Verwendung eines KFZ ohne gültige Begutachtungsplakette und mit einer nicht funktionierenden Bremsanlage werden zwei verschiedene Verwaltungsübertretungen verwirklicht, die auch gesondert zu bestrafen sind; ansonsten stellt dies einen Verstoß gegen § 22 und § 44 a lit b VStG 1950 dar.Bei Verwendung eines KFZ ohne gültige Begutachtungsplakette und mit einer nicht funktionierenden Bremsanlage werden zwei verschiedene Verwaltungsübertretungen verwirklicht, die auch gesondert zu bestrafen sind; ansonsten stellt dies einen Verstoß gegen Paragraph 22 und Paragraph 44, a Litera b, VStG 1950 dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1984030112.X03Im RIS seit
02.07.2004