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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtRechtssatz
Hat der Abgabepflichtige durch viele Jahre (8) bestimmte Wareneinkäufe nicht verbucht, kann nach der Lebenserfahrung die Verkürzung der Erlöse um die für die aus den Schwarzeinkäufen gefertigten Waren erzielten Erlöse unterstellt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1983130214.X01Im RIS seit
19.09.1984