RS Vwgh 2007/8/22 2005/01/0779

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.08.2007
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

AVG §56;
StbG 1985 §10 Abs1 Z1;
StbG 1985 §10 Abs4 Z1;
StbG 1985 §12 Z4;
StbG 1985 §17 Abs1;

Rechtssatz

Bei der vom Beschwerdeführer angestrebten selbständigen Verleihung der Staatsbürgerschaft nach § 12 Z 4 StbG sind auch die Tatbestandsvoraussetzungen nach § 17 Abs. 1 StbG zu prüfen, wozu ua. auch die Minderjährigkeit des Kindes gehört (vgl. hiezu auch die hg. Erkenntnisse vom 7. Oktober 1993, Zl. 93/01/0264, und vom 17. Mai 1995, Zl. 94/01/0465, in VwSlg 14253 A/1995). Dem Standpunkt des Beschwerdeführers, der seine im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides betreffend die Ablehnung der Verleihung eingetretene Volljährigkeit weder im Verwaltungsverfahren bestritt noch in der Beschwerde in Zweifel zieht, das Vorliegen der Verleihungsvoraussetzungen aber allein auf den Zeitpunkt seiner Antragstellung beziehen möchte, kann nicht gefolgt werden. Vielmehr war die belangte Behörde verpflichtet, den Bescheid auf Grundlage der im Zeitpunkt der Erlassung ihrer Entscheidung gegebenen Sach- und Rechtslage zu erlassen (vgl das hg. Erkenntnis vom 19. März 1997, Zl. 95/01/0620).

Schlagworte

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2005010779.X01

Im RIS seit

18.09.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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