RS Vwgh 1984/9/25 84/14/0030

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Veröffentlicht am 25.09.1984
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Ein Mietvertrag zwischen dem Hauseigentümer und seinem Vater über eine Wohnung, die der Vater nie benützt oder benützen will und eben diesem Sohn unentgeltlich zur Benützung zur Verfügung stellt, würde ohne - hier nicht gegeben gewesene - zusätzliche außerordentliche Umstände zwischen Familienfremden nicht abgeschlossen werden. Es ist daher für den Bereich des Steuerrechts iSd E 18.5.1977, 346/77, VwSlg 5139 F/1977 zusammengefaßten Grundsätze der Rechtsprechung (Verträge zwischen nahen Angehörigen) nicht anzuerkennen, ohne daß eine weitere Untersuchung in Richtung auf § 22 BAO stattzufinden hat.Ein Mietvertrag zwischen dem Hauseigentümer und seinem Vater über eine Wohnung, die der Vater nie benützt oder benützen will und eben diesem Sohn unentgeltlich zur Benützung zur Verfügung stellt, würde ohne - hier nicht gegeben gewesene - zusätzliche außerordentliche Umstände zwischen Familienfremden nicht abgeschlossen werden. Es ist daher für den Bereich des Steuerrechts iSd E 18.5.1977, 346/77, VwSlg 5139 F/1977 zusammengefaßten Grundsätze der Rechtsprechung (Verträge zwischen nahen Angehörigen) nicht anzuerkennen, ohne daß eine weitere Untersuchung in Richtung auf Paragraph 22, BAO stattzufinden hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1984:1984140030.X01

Im RIS seit

25.09.1984
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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