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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §34 Abs2;Rechtssatz
Das Verfahren über einem Wiedereinsetzungsantrag (verbunden mit der Beschwerde), der von einem RA namens des Bfrs ohne Bevollmächtigungsnachweis eingebracht wurde, ist wegen Nichtbehebung des Formmangels der fehlenden Bevollmächtigung des einschreitenden Rechtsanwaltes (der fehlenden Unterschrift des Bf) einzustellen, wenn innerhalb der gesetzten Frist lediglich ein Antrag des Bf auf Bewilligung der Verfahrenshilfe eingebracht wird.
Schlagworte
Frist MängelbehebungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1984110131.X01Im RIS seit
23.02.2005Zuletzt aktualisiert am
30.07.2015