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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §4 Abs1;Rechtssatz
Liegt eine auf die Oberschenkelamputation zurückzuführende Gonarthrose vor, dann ist die Begründung, der medizinisch - naturwissenschaftliche Zusammenhang bestehe nicht, weil es sich um eine altersbedingte und altersentsprechende Gonarthrose handle, unschlüssig (Hinweis E 1.7.1977, 0466/75).
Schlagworte
Besondere Rechtsprobleme Bindung an frühere AnerkennungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1983090078.X03Im RIS seit
15.11.2004