Index
33 BewertungsrechtNorm
BewG 1955 §14;Beachte
Besprechung in: AnwBl 1985/4, S 196;Rechtssatz
Für ausständige Stammeinlagen kommt ein Ansatz als Forderung der GmbH erst ab dem Zeitpunkt in Betracht, in dem von der Generalversammlung die Einforderung von Einzahlungen auf die Stammeinlagen beschlossen wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1984150012.X01Im RIS seit
14.01.2002