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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art133 Z3;Rechtssatz
Die Abweisung eines Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist für die Zahlung der Jahresgebühr für ein Patent ist unter den Kompetenztatbestand "Patentwesen" zu subsumieren. Im Art 133 Z 3 B-VG hat der Begriff "Patentwesen" eben diese Bedeutung (Hinweis auf B vom 18.12.1981, 81/04/0143)Die Abweisung eines Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist für die Zahlung der Jahresgebühr für ein Patent ist unter den Kompetenztatbestand "Patentwesen" zu subsumieren. Im Artikel 133, Ziffer 3, B-VG hat der Begriff "Patentwesen" eben diese Bedeutung (Hinweis auf B vom 18.12.1981, 81/04/0143)
Schlagworte
Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Patentangelegenheiten (B-VG Art133 Z3)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1984040145.X01Im RIS seit
15.07.2004Zuletzt aktualisiert am
14.03.2018