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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §82;Rechtssatz
Die von einem Großbetriebsprüfer zu erbringende Arbeitsleistung und die von ihm aufzuwendende Arbeitzeit ist von den Umständen des jeweiligen Einzelfalles abhängig (Hinweis E 27.6.1984, 83/09/0205).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1982090163.X03Im RIS seit
14.10.2004